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Neues Datenschutzrecht aus Europa

Datenschutz ist nichts Neues. In Deutschland gibt es ihn schon seit Jahrzehnten, und auch auf EU-Ebene war er bereits seit 1995 geregelt. Die neue gesetzliche Vorschrift, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) [1], schafft aber ein neues und weit umfangreicheres Rechtsregime. Daran müssen sich alle Unternehmen halten. Um Ihnen die umfassenden Regelungen etwas näher zu bringen, wollen wir Ihnen über unser Internetangebot verständliche Informationen vermitteln, damit Sie sich mit den neuen Vorschriften vertraut machen können.

Informationen und Grundsätze unseres Datenschutzes hält unsere Datenschutzerklärung [2] auf dieser Website bereit, und auch die Aufsichtsbehörde der Unternehmen in Bayern, das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht [3] in Ansbach, stellt auf ihrer Website eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung.

 

Was ändert sich im Datenschutz?‎

Am 14. April 2016 verabschiedete das Europäische Parlament die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist am 25.05.2016 in Kraft getreten, gilt aber erst nach einer zweijährigen Übergangsfrist. Dieser Zeitraum dient den nationalen Gesetzgebern, die bisher geltenden Gesetze wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) anzupassen. Unternehmen sind angehalten, die Übergangszeit bis zum Gültigwerden der Verordnung zu nutzen, um die internen Datenverarbeitungsprozesse auf Anpassungsbedarf zu überprüfen. Außerdem sollte bei Neuanschaffungen von Datensystemen darauf geachtet werden, dass diese, soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich, die neuen Datenschutzregelungen bereits berücksichtigen.

Jedenfalls ab dem 25. Mai 2018 wird die DS-GVO die bisherige EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 und die nationalen Vorschriften wie das BDSG in weiten Teilen ablösen bzw. ersetzen. Sie gilt direkt, d. h. Unternehmen müssen sowohl den Text der Verordnung als auch das Nachfolgegesetz zum BDSG als Rechtsgrundlagen für den Datenschutz verwenden.

 

Was regelt die DS-GVO?

Beim Datenschutz geht es um den Schutz personenbezogener Daten. Davon sind alle Informationen umfasst, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen, wie Name, Geburtsdatum oder IP-Adresse. Der Anwendungsbereich der DS-GVO ist sehr weit gefasst. Es geht um den Schutz dieser Daten als Ausfluss des Persönlichkeitsrechts einer jeden Person.

 

Was sind die Grundsätze der DS-GVO?

Art. 5 beinhaltet die Grundsätze, die bei einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Dies sind:

 

Quelle: https://www.ihk-regensburg.de/service/Recht/Online-Recht-und-Datenschutz/EU-Datenschutzgrundverordnung/Auf-Unternehmen-kommt–neues-Datenschutzrecht-zu/1395936 [4]